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Neues Telemediengesetz & Impressumspflicht: Was Website-Betreiber jetzt beachten müssen

Das überarbeitete Telemediengesetz (TMG) bringt neue Anforderungen an die Impressumspflicht und betrifft zahlreiche Unternehmen, Selbstständige und Betreiber von Websites und Online-Shops. Doch was genau hat sich geändert, und wie kannst du sicherstellen, dass dein Impressum rechtssicher bleibt? Wir klären die wichtigsten Punkte und zeigen, wie du Abmahnungen vermeidest.

Was ändert sich mit dem neuen Telemediengesetz?

Das Telemediengesetz wurde aktualisiert, um rechtliche Lücken zu schließen und Verbraucher besser zu schützen. Insbesondere die Impressumspflicht wurde verschärft, und es gibt neue Vorgaben für die Darstellung und Erreichbarkeit rechtlicher Informationen auf Websites.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Klare und auffindbare Anbieterkennzeichnung: Das Impressum muss leicht zugänglich und auf allen Endgeräten problemlos abrufbar sein.
  • Erweiterte Angaben für Online-Dienstleister: Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder E-Commerce-Angebote betreiben, müssen zusätzliche Informationen bereitstellen, z. B. zur alternativen Streitbeilegung.
  • Pflichtangaben für KI-gestützte Inhalte: Falls eine Website KI-generierte Inhalte verwendet, kann eine Kennzeichnungspflicht erforderlich sein, um Nutzer zu informieren.
  • Sanktionen bei Verstoßen: Abmahnungen und Bußgelder drohen, wenn das Impressum fehlerhaft oder unvollständig ist.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich gilt die Impressumspflicht für alle geschäftsmäßigen Online-Präsenzen, darunter:

  • Unternehmen und Freiberufler
  • Online-Shops und Dienstleistungsportale
  • Blogs und Content-Plattformen mit kommerziellem Zweck
  • Betreiber von Social-Media-Seiten (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn)

So stellst du sicher, dass dein Impressum rechtskonform ist

Um Abmahnungen zu vermeiden, solltest du dein Impressum auf folgende Punkte prüfen:

  • Vollständige Angaben: Name, Adresse, Kontaktmöglichkeiten, Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden) und ggf. Registereintrag müssen angegeben werden.
  • Leichte Auffindbarkeit: Das Impressum darf nicht versteckt sein – ein gut sichtbarer Link in der Navigation oder im Footer ist erforderlich.
  • Aktualität: Angaben müssen korrekt und aktuell sein.
  • Zusätzliche Pflichtangaben: Je nach Branche können weitere Informationen erforderlich sein (z. B. Angaben zur Aufsichtsbehörde oder berufsrechtliche Regelungen).

Lass dein Impressum jetzt prüfen!

Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass ihr Impressum nicht mehr den neuesten Anforderungen entspricht. Wir unterstützen dich dabei, dein Impressum rechtssicher zu gestalten und alle Vorgaben des neuen Telemediengesetzes zu erfüllen. Hierfür arbeiten wir mit unserem Rechtsanwalt Stephan Friedrich Melchior von der renommierten Anwaltskanzlei Melchior Krüger Illig aus Dresden zusammen.

Kontaktiere uns jetzt und vermeide Abmahnungen!

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