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Die neue EU-KI-Verordnung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Europäische Union hat mit der neuen KI-Verordnung einen bahnbrechenden Rechtsrahmen geschaffen, um den Einsatz Künstlicher Intelligenz zu regulieren. Ziel ist es, Innovation zu fördern, Risiken zu minimieren und die Grundrechte der Menschen zu schützen. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Warum gibt es die neue KI-Verordnung?

KI-Technologien entwickeln sich rasant weiter und beeinflussen zunehmend unseren Alltag sowie geschäftliche Prozesse. Um Missbrauch zu verhindern und einheitliche Standards zu schaffen, hat die EU klare Regeln festgelegt. Die Verordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Risikostufen und legt fest, welche KI-Anwendungen zulässig sind und welche verboten werden.

Die drei Risikostufen der KI-Verordnung

Die neue Regulierung teilt KI-Systeme in drei Kategorien ein:

  • Minimales Risiko: Die meisten KI-Anwendungen, wie Chatbots oder Spam-Filter, fallen in diese Kategorie und sind weitgehend unreguliert. Unternehmen können diese Systeme weiterhin frei nutzen, müssen jedoch sicherstellen, dass sie keine irreführenden oder manipulativen Inhalte verbreiten.
  • Hohes Risiko: KI-Systeme, die in sensiblen Bereichen wie dem Personalwesen, der Medizin oder der Kreditvergabe eingesetzt werden, unterliegen strengen Vorschriften. Unternehmen müssen Transparenz sicherstellen, Risikobewertungen durchführen und ihre Systeme kontinuierlich überprüfen, um Diskriminierung oder Fehlentscheidungen zu vermeiden. Zusätzlich ist eine menschliche Aufsicht erforderlich.
  • Unannehmbares Risiko: Technologien wie Social Scoring, biometrische Echtzeit-Identifikation im öffentlichen Raum oder KI-gestützte Manipulationstechniken sind in der EU vollständig verboten. Unternehmen, die solche Systeme nutzen oder entwickeln, müssen sie unverzüglich einstellen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Welche Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen?

Abhängig von der Risikoklasse müssen Unternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen:

  • Dokumentation & Transparenz: Hochrisiko-KI-Systeme müssen detailliert dokumentiert werden, sodass ihre Entscheidungsprozesse nachvollziehbar sind.
  • Datenschutz & Sicherheit: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme Datenschutzrichtlinien einhalten und keine sensiblen Informationen missbraucht werden.
  • Menschliche Aufsicht: KI darf keine Entscheidungen treffen, die Menschen benachteiligen könnten, ohne dass ein Mensch diese überprüft.
  • Regelkonforme Entwicklung: Wer KI-Software entwickelt, muss diese vor dem Einsatz auf Ethik, Sicherheit und Fairness testen.
  • Konformitätsbewertung: Unternehmen, die Hochrisiko-KI einsetzen, müssen regelmäßig Prüfberichte erstellen und bei den zuständigen Aufsichtsbehörden einreichen.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Die KI-Verordnung tritt schrittweise in Kraft. Bereits jetzt sind einige Anwendungen verboten, während für andere eine Übergangsfrist bis 2026 besteht. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen.

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